beratende Pflegefachkraft Behindertenhilfe, Pflege, Herbst
Hintergrund In Einrichtungen der Behindertenhilfe nimmt die Zahl der Bewohner/innen mit fortschreitendem Alter stetig zu; auch Erkrankungen oder durchlebte Krankenhausaufenthalte bringen einen erhöhten Pflegebedarf mit sich. Um diesem Bedarf professionell zu begegnen, haben die Leitungen der Wohnstätten sicher zu stellen, dass nur geschulte und damit fachlich kompetente Mitarbeiter/innen die spezielle Pflege (Behandlungspflege) durchführen. Unterstützung liefern hier – in Absprachen mit den Leitungen der Wohneinrichtungen - die speziell weitergebildeten anleitenden und beratenden Pflegefachkräfte und leisten einen großen Beitrag im Rahmen der Qualitätssicherung. Ihre Tätigkeit umfasst zum einen die Unterstützung, Beratung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne pflegerische Ausbildung in Fragen der fachlichen allgemeinen und speziellen Pflege („Grund- und Behandlungspflege“) der Klienten/innen. Sie leiten die pädagogischen Mitarbeiter/innen entsprechend an und überprüfen die Durchführung der Pflegetätigkeiten. Zum anderen erheben beratende Pflegefachkräfte Pflegeprobleme und Gesundheitsrisiken der Klienten/innen und planen die entsprechende Versorgung. Zudem beraten sie die Führungskräfte, sollte die WTG-Behörde (Heimaufsicht) pflegerischen Handlungsbedarf feststellen. Ein weiteres Aufgabenfeld stellen die Erhebung des Schulungsbedarfs des Teams dar, die Koordination externer Schulungen sowie die Dokumentation der Mitarbeiterqualifikationen. Beratende Pflegefachkräfte erarbeiten einrichtungsinterne Pflegestandards gemäß aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, initiieren, begleiten und überprüfen deren Umsetzung. Inhalte: - Die Rolle der beratenden Pflegefachkraft - Kommunikation - Medieneinsatz - Anleiten und Beraten von Mitarbeitern/innen - Pflegedokumentation in der Behinderteneinrichtung - Basale Stimulation - Qualitätsmanagement (Auffrischung „Nationale Expertenstandards“, Standard-entwicklung etc.) - Prophylaxen - Spezielle Pflege (ausgewählte „Behandlungspflege“) - Hilfsmittel bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme - Hygienisches Arbeiten - Grundlagen des Pflegerechts - Ethik - Umgang mit herausforderndem Verhalten - Palliative Care in Behinderteneinrichtungen Ihre Voraussetzungen - Staatlich anerkannte abgeschlossene Ausbildung zum/zur Alten- oder Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in oder in der Pflege erfahrene Heilerziehungspfleger/in mit mindestens zweijähriger pflegerischer Erfahrung - fundiertes Fachwissen - Bereitschaft und Interesse an beruflicher Weiterbildung - soziale und kommunikative Kompetenz - Freude und Interesse an der Anleitung von Mitarbeitern/innen - ein hohes Maß an Selbstreflexion - freiwillige Teilnahme Die berufsbegleitende Weiterbildung - umfasst 24 Termine á 8 UE Unterricht. - beinhaltet die Durchführung einer Projektaufgabe in Form einer Anleitersituation von der Vorbereitung bis zur Evaluation sowie eine dies bzgl. schriftliche Ausarbeitung. - sieht die Sichtung einer praktischen Anleitung vor Ort vor. - endet mit einem Kolloquium und mit einem Zertifikat. - kostet Euro, eine Finanzierung über Bildungsscheck ist möglich. - erfordert eine Anwesenheit von mind. 90 % der Gesamtstunden. - setzt eine Teilnehmerzahl von 8 – 16 Personen voraus. weitere Infos und Anmeldung: Lippstädter Akademie für Pflege und Gesundheit ESTA-Bildungswerk gGmbH Bahnhofsplatz Lippstadt Telefon: Website: www.esta-bw.de Wir freuen uns auf Sie! Ihr Team von der Lippstädter Akademie für Pflege und Gesundheit