AB Tohatsu MFS 15C LEX nur 10 Betriebsstunden
Verkaufe einen neuwertigen Tohatsu Außenboardmotor Langschaft mit Handstart und Pinnensteuerung Der Motor ist Baujahr und von mir im Februar neu gekauft worden. Der Außenboarder wurde insgesamt 4 mal auf der Elbe gefahren und hat somit erst maximal 10 Betriebsstunden. Rechnung und Papiere sind natürlich vorhanden. Wenn jemand in der Erstkontaktaufnahme nach meine letzte Preis fragt, blockiere ich die Person inzwischen ohne eine Antwort. Macht mir ein anständiges Gegenangebot und dann einigt man sich irgendwo oder eben auch nicht. Und nun zu den rechtlichen Hinweisen: In Kurzform: Privatverkauf. Keine Garantie. Keine Rücknahme. Keine Abmahnung ohne Kontakt. In der Langfassung: Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich kein Händler, sondern eine Privatperson bin. Das neue EU-Recht schreibt jedoch vor, dass nun auch Privatpersonen eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen. Es sei denn, dass sie dieses ausdrücklich ausschließen. Ich übernehme keine Garantie. Ferner sind Sie als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Verbraucherschutzgesetz (Umtauschrecht) zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe oder Kaufzusage bestätigen Sie, daß Sie auf Umtausch, Reklamation oder Rückgabe ausdrücklich verzichten, sich zur Abnahme verpflichten und dies als Vertrag anerkennen. Keine Abmahnung ohne Kontakt ! Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Urheber-, Wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitte ich, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, mich umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sage ich bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage geantwortet.