Pflegegrad - Entlastungsbetrag? wer, was, wann...... !
Pflegegrad - Entlastungsbetrag? wer, was, wann...... ! Der Nachbarschaftshilfe24 e.V., widmet sich – wie der Name schon sagt – der Nachbarschaftshilfe und dabei vor allem der Entlastung der pflegenden Angehörigen sowie dem Bereich der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote. Anspruch auf zusätzliche Betreuungs-, und Entlastungsleistungen haben - gemäß Pflegestärkungsgesetz vom - alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad. Der Anspruch beträgt für diese Leistungen monatlich €uro (Entlastungsbetrag) und kann auch für "hauswirtschaftliche" Leistungen eingesetzt werden. Der Pflegebedürftige erhält dafür mindestens monatlich 9 Stunden der Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch den Nachbarschaftshilfe24 e.V. Unser Angebot umfasst Beispielsweise: · allg. Alltagsbetreuung, Begleitung, · Haushaltsnahe Dienstleistungen · kleine „Hausmeistertätigkeiten", Gartenpflege …., u.v.a.m. Wir stehen Ihnen für weitere Informationen sehr gern zur Verfügung: Tel. E-Mail: www.nachbarschaftshilfe24-web.de