Teleskopstapler Schulung PowerPoint zum DGUV Grundsatz
Neuer DGUV-Grundsatz Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern nach DIN EN Teil 1 bis 5 DGUV Grundsatz Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Teleskopmaschinen Bisher nur als Zusatzausbildung nach dem DGUV-Grundsatz alte BGG 925 Stufe II der Ausbildung Pflicht gewesen. Nun also ein eigener Schulungs- Grundsatz seit Februar der in wesentlichen Zügen auf dem Grundsatz alte BGG 925 dem DGUV-G alte BGG 921 und DGUV-G alte BGG 966 basiert. International geschult nach der 29 CFR Forklift license training der ISO Cranes training of drivers part 1: general inkl. Crane Operator Certifikat und nach der BSi-ISO und der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie EW und der EU Richtlinie /EEC usw. Grundsatz zur Pflichtschulung und nicht nur Einweisung bzw. Unterweisung. Die bestehende Norm DIN EN wurde in fünf Teile aufgeteilt und wird durch alle Teile ersetzt: Teil 1 Stapler mit veränderlicher Reichweite - Teil 2 Schwenkbare Stapler für Kranbetrieb nach DIN EN - Teil 3 Zusätzliche Anforderungen an Stapler mit veränderlicher Reichweite, ausgerüstet mit Arbeitsbühne nach DIN EN 280- Teil 4 Zusätzliche Anforderungen an Stapler mit veränderlicher Reichweite, vorgesehen für den Transport frei hängender Lasten Hebezeugbetrieb - Teil 5 Zusätzliche Anforderungen an Anbaugeräte und zugehörige Schnittstellen zur Sicherheit. Deutscher Schulungsgrundsatz ist die DGUV-G und nach TRBS für geländegängige Telestapler Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern nach der DIN EN Teile 1 bis 5 Der Grundsatz findet keine Anwendung auf Staplern mit veränderlicher Reichweite nach der DIN EN ISO , die mit einem Spreader zum Containertransport ausgerüstet sind. Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) mind. 20 UE a 45 min. vorgeschrieben wie bei der normalen Staplerschulung nach der DGUV-G - also nicht nur 1 Tag oder nur 3-4 Std. Schulungen was leider viele unseriöse Anbieter machen. Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN drehbarer Oberwagen Kranbetrieb nach der DIN EN mind. 10 UE a 45 min. (Bei Vorlage eines Rechtsgültigen Staplerschein über mind. 2 Tage oder länger mit Zertifikat, sonst erst Stufe 1 buchen.) Bei Vorliegen eines Qualifizierungsnachweises nach dem DGUV Grundsatz Kranschein für Teleskopkrane wie z.B. Ladekrane über mind. 2 Tage mit Zertifikat, kann die Stufe 2a mit bescheinigt werden. Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne sprich Mann Korb nach der DIN EN 280 Sicherheitsausrüstung für Teleskopgeräte mind. 10 UE a 45 min. Bei Vorliegen eines Qualifizierungsnachweises nach der DGUV-G der Gruppe B Typ 1b z. B. alle Anhängerarbeitsbühnen und alle Lkw-Arbeitsbühnen oder selbstfahrend mit Teleskoparm Typ 3b z. B. alle selbstfahrenden Gelenk-, Gelenkteleskop- und Teleskopbühnen kann die Stufe 2b mit bescheinigt werden. Stufe 3: Die betriebliche bzw. baustellenbezogene Einweisung ans Gerät vor Ort und die Unterweisung der Gegebenheiten am Einsatzort. Macht der Betriebsverantwortliche wie z.B. der Sicherheitsbeauftragte, der Polier, Bauleiter, SiGeKo oder auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem Bedienpersonal vor Ort. 190 Power Point Folien für die neue Pflichtschulung von Teleskopstaplern starr und drehbar rotor nach der Norm EN Teil 1-5 Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern nach DIN EN Teil 1 bis 5 gem. dem neuen DGUV Grundsatz