Lanzelot - Notfall/ Aufenthaltsort in Mannheim
Name: Lanzelot Rasse: EKH Farbe: getigert Alter: geb. ca. Geschlecht: männlich Kastriert: ja Fiv/ FeLV/ FIP negative getestet: nicht bekannt Geimpft: ja Entfloht, entwurmt: nicht bekannt Verträglich mit anderen Katzen: ja Verträglich mit Hunden: nicht bekannt Kann zu Kindern: nur zu großen Kindern Freigänger: ja Einzelhaltung: möglich Aufenthaltsort: Mannheim Hallo, dieser hübsche Bursche ist Lanzelot. Er und seine Katzenkumpeline hatten bis jetzt eigentlich ein ganz gutes und behütetes Leben bei einer netten Familie. Die beiden Samtpfoten wurden umsorgt und geliebt. Nun aber muß sich Lanzelot´s Familie schweren Herzens von ihm trennen. Manchmal muss man eine schwere Entscheidung aus Liebe treffen und zum Wohl des Tieres. In Lanzelot's Familie leben bereits zwei Kleinkinder. Aber als vor Kurzem noch ein Baby zur Welt kam, da wurde es unserem Burschen wohl zuviel. Lanzelot reagierte zunehmend mehr und mehr gestresst. Es wurde viel unternommen und versucht, um Lanzelot weiterhin als Familienmitglied zu integrieren. Aber Nichts brachte den gewünschten Erfolg. Lanzelot kommt einfach nicht mehr zur Ruhe und das ist auf Dauer kein Zustand für den netten Katzenmann. Und so suchen wir nun für den netten Burschen nach einem neuen und ruhigen Zuhause, idealerweise mit wenigen Personen bzw. nur älteren Kindern. Lanzelot sollte dort auch die Möglichkeit zum Freigang haben. Damit der hübsche Tiger auch immer wieder unbeschadet von seinen Streifzügen zurückkehrt, sollte die Umgebung verkehrsberuhigt sein. Wie üblich im Tierschutz wird Lanzelot nur nach positiver Stellenkontrolle, mit einem Schutzvertrag gegen eine Spende von 80 Euro vermittelt. Lanzelot wird nicht direkt über unseren Verein "Cats-Hope" - Katzen suchen ein Zuhause e.V. vermittelt. Jedoch wenn Sie unserem bezaubernden Schatz ein Zuhause auf Lebenszeit bieten möchten, dann freue ich mich auf Ihre Nachricht! Kontakt: Eva Brück; Tel. / ab Uhr, gerne auch per whatsapp Unser Verein verfügt über den Sachkundenachweis nach §11 TierSchG vom Landratsamt Heidelberg.