Haushaltshilfen mit Entlastungsbetrag zur Unterstützung im
Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag zur Finanzierung weiterer Unterstützungs- und Entlastungsangebote. Meine Dienstleistungen sind dabei Angebote zur Entlastung im Alltag wie Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung (z. B. Einkaufen, Reinigungsarbeiten, Wäschepflege) oder bei der Organisation und Bewältigung des Alltags (z. B. Fahr- oder Begleitdienste, Botengänge). Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen) Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags... Ambulant versorgten Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 erhalten Leistungen in Höhe von bis 125 Euro im Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Diese Angebote dienen dazu, Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen. Ziel aller Angebote ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen, damit Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können. Der Entlastungsbetrag wird auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das heißt, er wird nicht an die pflegebedürftigen Personen ausgezahlt, sondern entstandene Kosten werden im Nachhinein durch die Pflegekasse erstattet. Ich rechne mit ordnungsgemäßer Rechnung ab. Die Kosten werden von Ihrer Pflegeversicherung erstattet. Ich freue mich auf Ihre Nachricht. Gern per sms oder Telefon , ich rufe zeitnah zurück.