Sachkundenachweis -prüfung Hundeführerschein Niedersachsen
In 45 Minuten zum Sachkundenachweis Zeit zum Handeln Ab 1. Juli müssen Hundehalter, die nicht nachweisen können, dass sie in den vergangenen 10 Jahren einen Hund 2 Jahre lang in eigener Verantwortung gehalten haben, den Sachkundenachweis erbringen. Wenn Sie in Niedersachsen einen Hund erwerben und in den letzten 10 Jahren nicht mindestens 2 Jahre einen Hund auf Ihren Namen bei der Gemeinde gemeldet haben, müssen Sie seit Juli vor dem Kauf eines Hundes eine theoretische Sachkundeprüfung machen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung erfolgreich abzulegen (§ 3 Abs. 1 S. 3 NHundG). Zuständig für die Einhaltung des Gesetzes sind die Städte und Gemeinden. Sollte der Sachkundenachweis nicht erbracht werden, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu € geahndet werden und auch die Hundehaltung untersagt werden, wenn die Zuverlässigkeit (durch die praktische Prüfung) als nicht gegeben angesehen wird. Durch das Niedersächsiche Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hannover und Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Celle anerkannter Sachkundeprüfer nach § 3 Abs. 3 NHundG und berechtigt, die Sachkundeprüfungen gem. § 3 NHundG abzunehmen. Die praktische Sachkundeprüfung besteht aus 11 Prüfungssituationen, die an verschiedenen Prüfungsorten geprüft werden. Die gesamte Prüfung kann mit einem angeleinten Hund absolviert werden. Die Prüfung muß nicht grundsätzlich mit dem Hund des Prüflings absolviert werden. Nach der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes ist die theoretische Sachkundeprüfung mit dem betreffenden Hund abzulegen. Vorbereitende Kurse können angeboten werden. Seit bin ich zum Ausbilder und Prüfer des VDH-Hundeführerschein zugelassen. Termine nach telefonischer Absprache Für Fragen stehe ich Ihnen gern unter der Tel. Nr. zur Verfügung.