Hubarbeitsbühnen bedienen - Unterweisung für Bediener
Hubarbeitsbühnen bedienen - Unterweisung für Bediener (mit Vorkenntnissen) Zielgruppe Personen, die im Bereich Hubarbeitsbühnen bereits praktische Erfahrungen haben. Hintergrund Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sach- und Personenschäden ist die sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen Grundvoraussetzung. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung beinhalten daher eine Unterweisung aller Bediener* von Hubarbeitsbühnen. Dauer 1-2 Tage Rechtliche Grundlagen DGUV Grundsatz (BGG 966), DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), DGUV Grundsatz (BGG 921), DGUV Regel (BGR 500); BetrSichV., Arbeitsschutzgesetz. Voraussetzungen Vorkenntnisse aus praktischer Erfahrung im Bereich Hubarbeitsbühnen, Technisches Verständnis, Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung. Außerdem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Maximale Teilnehmerzahl 10 Abschluss Personenbezogener "Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen" mit interner Prüfung durch die S & B (schriftlich und praktisch gem. DGUV Grundsatz ). Gültigkeit Der personenbezogene Bedienerausweis gilt unbefristet. Inhalte - Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen - Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen - Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung, Notablass - Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur - Abnahme, Prüfung, Prüfbuch - Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt - Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit - Arbeiten an öffentlichen Straßen, Böschungen und Gewässern - Transport auf der Straße - Personentransport - Praktische Übungen - Theorieprüfung und praktischer Einze Seminarort: Deutschlandweit