Geschäftsübergabe aus Altersgründen.
Zum Jahreswechsel (eventuell auch später) möchte ich mein Geschäft an einen Nachfolger übergeben. Dieses traditionsreiche Geschäft, gegründet nach dem Krieg, übernommen von meinen Eltern, seit in dem jetzigen Gebäude, nach Brandstiftung am renoviert und wiedereröffnet in . Es ist in einer Fußgängerzone in einer Kreisstadt mit etwa Einwohnern gelegen. Direkter Autobahn-Anschluss, Diverse Behörden, Gewerbebetriebe, Gymnasium, Oberschule, 4 Grundschulen, 2 große kooperierende Krankenhäuser, diverse Fach- und Allgemeinärzte, Kindergärten, Alten- und Pflegeheim, Senioren-Wohnanlagen und sicher noch einiges mehr. Reichlich kostenlose Parkplätze in der Stadt, etliche davon direkt hinter dem Haus, dort auch Wochenmarkt. Jährlich mehrere Großveranstaltungen in der Innenstadt. Das Geschäft ist ein Schreibwaren-Fachgeschäft mit sehr breitem Angebot für Schule, Büro, Privat. Dazu noch Druckerpatronen und Monopol für das CoLibri Buchschutz-System. Dazu noch Presse, Tabakwaren mit Zubehör, kleines Sortiment Süßwaren, Schulbücher-Verkauf (auch hier wieder oft in Kombination mit dem Buchschutz-System), Landkarten und Stadtpläne, Besorgung weiterer Bücher. Ebenso im Hause seit ein paar Jahren: Verkauf von Briefmarken und DHL Paketannahme und Ausgabe. Die noch im Geschäft befindliche Secondhand-Abteilung wird bei Übernahme aufgelöst. Dadurch entsteht weitere Verkaufsfläche, die zur Erweiterung des bisherigen Angebotes genutzt werden kann oder für eine zusätzliche Warengruppe. Spielwaren wären eine Idee, denn nach Schließung eines großen Spielwaren-Fachgeschäftes vor ein paar Jahren sind Spielwaren in der Stadt unterrepräsentiert. Selbstverständlich stehe ich Nach Übergabe zur Einarbeitung in das bestehende Geschäft und zur Vorstellung des/der Neuen den Kunden so lange zur Verfügung, wie es notwendig erscheint. Außerdem wäre ich gerne bereit, bei Urlaub oder Erkrankung als Vertretung einzusprigen. Der unten angegebene Preis ist ein VB Preis. Hinzu kommt noch der Warenbestand zum Nettopreis nach Inventur. Die so entstehende Summe kann auch in Raten ohne Zinsaufschlag gezahlt werden.