Förderunterricht aus dem Bildungspaket bezahlt
Wenn Sie (bzw. Ihre Kinder) leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen, dann haben Ihre Kinder Anspruch auf das Bildungspaket. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung!! Inge Diekmann Private Förderschulen - Inh. Marion Heitner Haren, Lange Str. 66 - Tel. Papenburg, Friederikenstr. 19 - Tel. Ihrhove, Großwolder Str. 68 - Tel. Esterwegen, Poststr. 2 - Tel.