STOKKE® SLEEPI Himmel + Spannbetttuch NEU&OVP
Der luftige, beruhigend wirkende Himmel für Ihr Sleepi™ Babybett und Spannbettlaken aus Baumwolle für die Sleepi™ Mini Matratze Stokke® Sleepi™ Himmel -schafft eine behagliche, beruhigende Atmosphäre für Ihr Baby -wird mit Schlaufen an der Himmelstange und zusätzlich am Bettrand festgebunden -Licht- und luftdurchlässiger, leichter Stoff für eine optimale Luftzirkulation -extra Öffnung zur Befestigung eines Mobiles an der Himmelstange Stokke® Sleepi™ Mini Spannbettlaken -Spannbettlaken, rundum mit einem Gummizug versehen -passt perfekt auf die ovale Sleepi™ Mini Matratze -Hergestellt aus weichem 100 % Baumwollperkal -Teil der Stokke® Sleepi™ Bettwäschekollektion -nach Oeko-Tex Standard 100, Klasse 1 zertifiziert Neu und Original verpackt! Preis incl. 19% Mwst Besichtigung und Abholung in Kohlscheid bei Aachen im Text ggf. erwähnte Marken sind Eigentum Ihrer jeweiligen Inhaber VERGLEICHEN SIE UNSERE PREISE BEI DEN GÄNGIGEN PREISPORTALEN! Unsere Ware stammt aus Insolvenzen, Geschäfts- u. Lagerauflösungen, Überproduktionen etc. Bitte beachten Sie auch unsere anderen günstigen Angebote in weiteren Anzeigen! Impressum Sport and Concert UG - haftungsbeschränkt Vertreten durch Anja Braun Weberstr. Herzogenrath Tel.: - - wenn nicht besetzt, Nachricht schreiben! Handelsregister: Amtsgericht Aachen Handelsregisternummer: HRB Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Verletzung von geltendem Recht/Keine Abmahnungen ohne vorhergehenden Kontakt mit uns: Sollte der Inhalt dieser Webseiten die gesetzlichen Bestimmungen oder geltendes Recht verletzen, werden wir dieses nach einem entsprechenden Hinweis der betroffenen natürlichen oder jur. Person per Email o. Telefon umgehend ändern. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Texte/ Darstellungen ohne weitere Verzögerung entfernt o. geändert werden. Die Einschaltung eines Rechtsbeistandes (Abmahnung) ist somit nicht notwendig. Sollten Sie dennoch und ohne Kontaktaufnahme mit uns, einen Rechtsbeistand einschalten, werden wir die hierdurch ausgelösten Kosten zurückweisen und/oder eine Gegenklage einreichen.