In 45 Minuten zum Sachkundenachweis NHundG
Zeit zum Handeln Sachkundenachweis für Hundehalter ist Pflicht. Ab 1. Juli müssen Hundehalter, die nicht nachweisen können, dass sie in den vergangenen 10 Jahren einen Hund 2 Jahre lang in eigener Verantwortung gehalten haben, den Sachkundenachweis erbringen. Wenn Sie in Niedersachsen einen Hund erwerben und in den letzten 10 Jahren nicht mindestens 2 Jahre einen Hund auf Ihren Namen bei der Gemeinde gemeldet haben, müssen Sie seit Juli vor dem Kauf eines Hundes eine theoretische Sachkundeprüfung machen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung erfolgreich abzulegen (§ 3 Abs. 1 S. 3 NHundG). Vorbereitende Kurse können angeboten werden. ich bin Marianne Finger, Expertin für Hunde seit über 30 Jahren Sie brauchen den Hundeführerschein Ich helfe dabei Sie haben ein Problem, ich habe die Lösung, in 45 Minuten ist das Problem gelöst. Termine nach telefonischer Absprache Für Fragen stehe ich Ihnen gern unter der Tel. Nr. zur Verfügung.